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Neue Mindestanforderungen für die digitalen Endgeräte

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Auf den Gesamtkonferenzen im März und im Juni 2021 wurden grundlegende Beschlüsse zur weiteren Digitalisierung am HG gefasst. Künftig sind die digitalen Endgeräte ab Klasse 8 verpflichtend anzuschaffen und bereitzuhalten. Die Wahl des Betriebssystems ist frei. Damit die Zusammenarbeit funktioniert, wurden neue technische Mindestanforderungen formuliert und verbindlich zu installierende Programme festgelegt. Gebrauchte Geräte sind willkommen, wenn sie die Mindestanforderungen erfüllen – dies schont den Geldbeutel und ist ein Beitrag zur Nachhaltigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

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