Gleichstellungsbeauftragte:r
Der Aufgabenbereich beinhaltet die Auskunft und Unterstützung zur Chancengleichheit.
Im Rahmen der Verordnung des NGG (Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes vom 9. Dezember 2010) berät und unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte/den Gleichstellungsbeauftragten die Schule bei deren Entscheidungen zur Vergabe besonderer Aufgaben an der Schule:
- bei den Bemühungen einer Ausgewogenheit des Frauen- und Männeranteils im Gesamtkollegium
- beim Stufenplan an der Schule
- bei Grundsätzen der Unterrichtsverteilung und Stundenpläne
- Stundenanrechnungen auf die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte, der Regelung von Vertretungsstunden,
- unterbreitet und veröffentlicht Vorschläge zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Vorschläge für Themen der Fortbildung
- zu der Regelung des Einsatzes Teilzeitbeschäftigter
- für Vorschläge zur Entsendung in Gremien
Fragen und Anregungen werden gerne per Mail entgegengenommen.
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